Bernd Schwabe
27.05.2016

Austausch der Schließanlage – und warum der Vermieter kein Mitspracherecht hat

Ratgeber

Sie wechseln aus irgendeinem Grund das Schloss Ihrer Wohnung aus und geben dem Vermieter nicht Bescheid – dürfen Sie das?

In Deutschland ist diese Rechtsfrage eindeutig geklärt. Ihr Schlüsseldienst Mönchengladbach klärt Sie auf über alle Fakten und zeigt Ihnen, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben!

 

Der Wechsel der Schließanlage

Es gibt zahlreiche Gründe, eine Schließanlage austauschen zu lassen:

Schicherheitsschloss MehrfachverriegelungSie haben einen dieser „typischen“ Vermieter, die gerne unangekündigt vorbeikommen und in Ihre Wohnung eindringen. Stellen Sie die Person zur Rede, ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter angeschlagen.

Lassen Sie es einfach geschehen, geht der Vermieter ständig ein und aus – eine unschöne Situation, die durch einen Wechsel der Schließanlage vermieden werden kann.

Möglicherweise ist das Schloss defekt und Sie möchten es aus Sicherheitsgründen wechseln lassen. Der Vermieter ist aber schwer erreichbar – also nehmen Sie die ganze Angelegenheit selbst in die Hand.

Innerhalb kurzer Zeit kommen Sie so wieder zu einer funktionierenden Schließanlage.

Vielleicht möchten Sie auch von einer veralteten Schließanlage auf ein moderneres, besseres Modell wechseln. Der Vermieter sieht es nicht ein, die Kosten dafür zu tragen.

Nach langem Hin und Her entscheiden Sie sich dazu, die Angelegenheit auf eigene Faust zu klären. Sie informieren einen Schlüsseldienst und lassen das Schloss tauschen.

Abschließend bleibt die Frage aus der Überschrift stehen: „Schließanlage austauschen: Muss ich meinem Vermieter Bescheid geben?“ Die Antwort lautet: nein.

 

Keine Informationspflicht für Mieter

Sie sind nicht dazu gezwungen, dem Vermieter Auskunft über einen Schlüsselaustausch zu geben.

Steht der Vermieter irgendwann vor Ihrer Wohnungstür und bemerkt, dass Sie das Schloss gewechselt haben, wird ihm das vielleicht nicht gefallen – aber rechtlich gesehen sind Sie auf der sicheren Seite.

Aber:

Bewahren Sie das ursprüngliche Schloss für Ihre Wohnung unbedingt auf! Es gehört gerade bei größeren Häusern sicherlich zu einer komplexeren Schließanlage, die der Vermieter nach Ihrem Auszug wahrscheinlich wieder installieren lassen möchte.

Sie dürfen das Schloss daher nicht einfach entsorgen, da es Eigentum des Vermieters ist. Sie können es dem Vermieter entweder gleich in die Hand drücken oder es einfach an einem sicheren Ort aufbewahren.

Geht Ihnen das Schloss verloren, darf der Vermieter einen Ersatz von Ihnen fordern den Sie dann natürlich komplett zu bezahlen haben.

 

Keine Pflicht – aber ein Recht

Dennoch raten wir vom Schlüsseldienst Mönchengladbach dazu, Ihren Vermieter vom Austausch einer Schließanlage zu informieren.Strichmännchen vor Tür

Nicht etwa, damit dieser bei Ihnen nach einem neuen Schlüssel fragen kann. Für ein einwandfreies, ungestörtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann es jedoch nicht schaden, mit offenen Karten zu spielen.

Sie tun dem Vermieter damit nur einen Gefallen, indem Sie ihn über die geänderte Sachlage informieren. Bei einem vernünftigen Vermieter ist dies nur eine Formalität und wird keinerlei Folgen nach sich ziehen.

Rufen Sie also kurz an, schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief und legen Sie dar, warum Sie die Schließanlage haben austauschen lassen und dass das alte Schloss mitsamt Schlüssel nach wie vor zur Verfügung steht.

Der Vermieter wird die Angelegenheit in der Regel sofort abhaken und zu den Akten legen.

 

Wer ist der richtige Partner?

Unabhängig davon, wie Sie am Ende vorgehen, kommt natürlich nur ein seriöser, verlässlicher Schlüsseldienst für den Wechsel der Schließanlage in Frage.

Effizienz Qualität Kosten

Ein solcher Partner ist Ihr Schlüsseldienst Mönchengladbach: Wir haben viele Jahre Berufserfahrung und zahleiche kompetente Mitarbeiter, Monteure und Schlosser in unserem Unternehmen versammelt.

Im Raum von Mönchengladbach sind wir als zuverlässiges Unternehmen bekannt, das sowohl Gewerbe- als auch Privatkunden hilft.

Möchten Sie Ihre Schließanlage austauschen, sind wir also auch für Sie der richtige Partner – und das geht sogar richtig schnell. Durch Anfahrtszeiten von maximal 30 Minuten erreichen wir Sie in Mönchengladbach jederzeit und kümmern uns sofort um den Wechsel der Anlage.

Sie haben die Auswahl aus unterschiedlichen Modellen, sofern Sie es wünschen, oder lassen uns einfach an die Arbeit gehen. Vor Beginn bekommen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, sodass Sie schon im Voraus wissen, wie teuer diese Angelegenheit für Sie wird.

Da wir für faire Preise bekannt sind, müssen Sie keine hohen Kosten fürchten.

 Achtung:

Wechseln Sie auf eigene Faust eine Schließanlage aus, ist das Ihre persönliche Entscheidung. Sie können dem Vermieter den Wechsel des Schlosses also nicht einfach in Rechnung stellen, wenn dieser nicht auch den Auftrag dazu gegeben hat.

Sie sind letztendlich also für die Kosten für den Wechsel verantwortlich. Auch für zusätzliche Schlüssel, die Sie für die neue Schließanlage benötigen, kommen Sie persönlich auf.

 

Neue Schlüssel für den Vermieter – darf er das?

Abschließend gibt es immer wieder Vermieter, die von Ihnen die Herausgabe von Schlüsseln für die neue Schließanlage fordern.

Sie müssen dieser Forderung nicht folgen. Der Vermieter hat kein Anrecht auf neue Schlüssel, auch wenn er anbietet, die Kosten für das Nachmachen dieser Schlüssel beim Schlüsseldienst Mönchengladbach zu übernehmen.

Als Gefälligkeit können Sie dem Vermieter natürlich einen Schlüssel überlassen, zwingen kann er sie dazu aber nicht.

Sie haben noch weitere Fragen in Bezug auf den Schließanlagenwechsel?

Ihr Schlüsseldienst Mönchengladbach hilft natürlich gerne weiter!



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